Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

§ 233 VAG - Handlungsoptionen für Pensionskassen und ihre Träger

Referenten:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Donnerstag, 11.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Die Zinssituation, ggf. die Alterspyramide und verbesserte Langlebigkeit, gekoppelt mit zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, setzt die Pensionskassen zunehmend unter Druck. Was bedeutet das eigentlich für die Trägerunternehmen? Welche Lösungsoptionen gibt es aktuell? Wie positioniert sich die BaFin?

Zielgruppe:
Experten der betrieblichen Altersversorgung, Mitarbeiter und Führungskräfte von Pensionskassen und Trägerunternehmen

Arbeitsunterlagen:
Foliensatz im Webinar; Aufzeichnung des Webinars für die Teilnehmer

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/029

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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