Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Aktuelle Steuerthemen für Versicherungsunternehmen( Modul 3 von 4): Verwaltungsgrundsätze und Verrechnungspreise
Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Termin:
Dienstag, 07.06.2022 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in
Inhalt:
Mit Schreiben vom 14. Juli 2021 hat das BMF seinen neuen Erlass zu den Grundsätzen für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG veröffentlicht. Ein Überblick und Hinweis auf Änderungen gegenüber dem bisherigen Erlass ist Inhalt des Seminars.
Dieses Seminar ist Teil einer Reihe, Sie können die komplette Reihe auch vergünstigt in einem Paket buchen.
Zielgruppe:
Experten und Interessierte von Versicherungsunternehmen
Arbeitsunterlagen:
Foliensatz im Webinar; Aufzeichnung des Webinars für die Teilnehmer
Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
90 Min.