Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Versicherungsteuer-Änderungsgesetz 2020 viele neue Fragen…..
Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Termin:
Mittwoch, 03.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in
Inhalt:
Das Gesetz ist beschlossen, ebenso wie die Durchführungsverordnung. Und das Gesetz wirft mehr neue Fragen auf als alte Themen zu beantworten. Schon gibt es Erlasse zu Themenfeldern, bereits veröffentlicht oder noch in Vorbereitung. Das Seminar bietet einen Überblick, mit Vorschlägen für Prüfungsschemata und konkreten Beispielesfällen
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Versicherungsunternehmen, bei Maklern oder Asskuradeuren, die sich fachlich mit versicherungsteuerlichen Themen unter dem Stichwort der Risikozuordnung befassen; Mitarbeiter der Steuerabteilungen; Angehörige der beratenden Berufe
Arbeitsunterlagen:
Folien
Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
90 Min.