Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Zinsen im Steuerrecht - Stand der Diskussion

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 20.06.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, volatile Zinsmärkte, Diskrepanzen mit Rechnungslegungsnormen und die Neuregelungen in der Abgabenordnung treiben die Diskussion. Was gilt mit welcher Überlegung wo ? Ist das Recht konsistent oder nur noch fisklaisch getrieben ? Wie reagiert der Gesetzgeber und die Verwaltung auf schnell wechselnde Zinssätze am Markt ?

Zielgruppe:
Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/008

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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