Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Die virtuelle Hauptversammlung ab 2023

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Mittwoch, 27.09.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Satzungsinhalt, , Einberufung und Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung - trotz des Vorläufers zu Pandemiezeiten müssen die neuen gesetzlichen Regelungen eigenständig und neu erfasst und beurteilt werden. Das Gesetz vom 26.07.2022 steht erstmalig in 2023 für eine Anwendung zur Verfügung. Zentrale Fragen zum Ablauf der HV werden angesprochen, aktuelle Diskussionsbeiträge und Einzelfragen aufgegriffen.

Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/007

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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