Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
2 Monats-Update Steuern (Schwerpunkt Versicherungswirtschaft und Unternehmensteuerrecht) - Vortrag und Diskussion - Oktober
Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Termin:
Dienstag, 05.10.2021 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in
Inhalt:
Aktuelle gesetzliche Neuregelungen, neue Gerichtentscheidungen und Verwaltungserlasse auf dem Gebiet des Steuerwesens
(Themenkomplexe: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Versicherungsteuer, Verfahrensrecht, Sonstiges)
jeweils der 1. Dienstag im geraden Monat, 16:00- 17:30 Uhr
(Vortrag ca. 60 Minuten, 30 Minuten Diskussion)
Zielgruppe:
An aktuellen Steuerthemen der Unternehmen Interessierte, insbesondere aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft
Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
90 Min.