Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Aktuelle Entwicklung in der Betriebsschließungsversicherung
Referent:
Herr Prof. Dr. Michael Fortmann
Termin:
Freitag, 26.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in
Inhalt:
In der Coronakrise hat die Betriebsschließungsversicherung erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sie eine der sehr wenigen Versicherungen ist, die Ertragsausfälle aufgrund der Schließung eines Unternehmens nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.
Im Zusammenhang mit der Beurteilung des Deckungsschutzes sind einige wichtige Fragen aufgetaucht, die dazu geführt haben, dass der Deckungsschutz von den Versicherern überwiegend abgelehnt worden ist. Diese werden in dem Seminar näher dargestellt und es werden hierzu Lösungsmöglichkeiten genannt. So ist beispielsweise bereits fraglich, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit COVID-19 überhaut unter den Versicherungsschutz einer Betriebsschließungsversicherung fallen. Im Seminar werden insbesondere auch die ersten Urteile in diesem Zusammenhang berücksichtigt.
Inhalte (Auszug):
- Mitversicherung von SARS-CoV-2 und COVID-19
- Versicherte Anordnungsformen
- Probleme bei der Schadenhöhe
Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Mitarbeitende aus der Versicherungswirtschaft
Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
90 Min.