Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Betriebshaftpflichtversicherung für BauunternehmenAktuelle Rechtsprechung und neuere vertragliche Regelungen - Aktuelle Rechtsprechung und neuere vertragliche Regelungen
Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Termin:
Dienstag, 23.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in
Inhalt:
- Schäden an bereitgestelltem Material
Rechtsprechung und Literatur
Regelungen in AVB
Abbedingung der Werkstattklausel
- Mangelbeseitigungskosten und Nachbesserungsbegleitschäden
Abgrenzung anhand von Fallbeispielen
Regelungen in AVB
- BHV für Generalunternehmer
Auslegung und Anwendung der Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel
- Produkthaftpflichtdeckung für Bauunternehmer
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen (Schaden, Underwriting, Produktentwicklung), Versicherungsmakler, firmenverbundene Vermittler, Rechtsanwälte
Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
90 Min.