Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Aktuelle Steuerthemen für Versicherungsunternehmen( Modul 3 von 4): Verwaltungsgrundsätze und Verrechnungspreise

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 07.06.2022 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Mit Schreiben vom 14. Juli 2021 hat das BMF seinen neuen Erlass zu den Grundsätzen für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG veröffentlicht. Ein Überblick und Hinweis auf Änderungen gegenüber dem bisherigen Erlass ist Inhalt des Seminars.

Dieses Seminar ist Teil einer Reihe, Sie können die komplette Reihe auch vergünstigt in einem Paket buchen.

Zielgruppe:
Experten und Interessierte von Versicherungsunternehmen

Arbeitsunterlagen:
Foliensatz im Webinar; Aufzeichnung des Webinars für die Teilnehmer

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 22/003

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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