Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Versicherungsteuer-Änderungsgesetz 2020 viele neue Fragen…..

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Mittwoch, 03.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Das Gesetz ist beschlossen, ebenso wie die Durchführungsverordnung. Und das Gesetz wirft mehr neue Fragen auf als alte Themen zu beantworten. Schon gibt es Erlasse zu Themenfeldern, bereits veröffentlicht oder noch in Vorbereitung. Das Seminar bietet einen Überblick, mit Vorschlägen für Prüfungsschemata und konkreten Beispielesfällen

Zielgruppe:
Mitarbeiter in Versicherungsunternehmen, bei Maklern oder Asskuradeuren, die sich fachlich mit versicherungsteuerlichen Themen unter dem Stichwort der Risikozuordnung befassen; Mitarbeiter der Steuerabteilungen; Angehörige der beratenden Berufe

Arbeitsunterlagen:
Folien

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/025

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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