Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Aktuelle steuerliche Rechtsprechung für VU Rechnungslegung/Steuern

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Montag, 16.08.2021 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Aktuelle Entscheidung des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte aus den letzten sechs Monaten werden dargestellt und erläutert

Zielgruppe:
Mitarbeiter aus den Steuerabteilungen der VU, anderweitige Steuerexperten und -interessierte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/056

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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