Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Umweltdeckungen für gewerbliche und industrielle Risiken

Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln

Termin:
Dienstag, 16.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
- Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden
- "Traditionelle" Vertragsgestaltung: AHB und Besondere Bedingungen für UHV und USV
- Neue Musterbedingungsstruktur des GDV (AVB BHV A2):
Umwelthaftpflicht-Basis- und Umweltschadens-Basisversicherung
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung
Umweltrisikoversicherung

Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen (Schaden, Underwriting, Produktentwicklung), Versicherungsmakler, firmenverbundene Vermittler, Rechtsanwälte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/026

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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