Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Was ist die Idee und was bedeutet IFRS 17 ?

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 21.11.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Der ab 01.01.2023 neu in Kraft getretene Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge (IFRS 17) stellt neue Anforderungen an alle Unternehmen, die Versicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit nicht fixer Überschussbeteiligung anbieten. Die Idee , die Unterschiede zu IFRS 4, die Schnittstellen zu IFRS 9 und anderen Rechtsregeln (Mindeststeuer, latente Steuer usw.) werden erläutert.
Aktuelle Fragen werden entsprechend der aktuellen Diskussion angesprochen.

Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen in der Rechnungslegung

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/003

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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