Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

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Versicherungsmathematik - Basics

Referenten:
Herr Prof. Dr. Jan-Philipp Schmidt, TH Köln
Herr Prof. Dr. Christian Wolf, TH Köln

Termine:
Freitag, 15.09.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Köln und
Freitag, 15.09.2023 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln

Seminarnummer: 23/012