Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Aktuelle Steuerthemen für Versicherungsunternehmen( Modul 3 von 4): Verwaltungsgrundsätze und Verrechnungspreise

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 07.06.2022 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Mit Schreiben vom 14. Juli 2021 hat das BMF seinen neuen Erlass zu den Grundsätzen für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG veröffentlicht. Ein Überblick und Hinweis auf Änderungen gegenüber dem bisherigen Erlass ist Inhalt des Seminars.

Dieses Seminar ist Teil einer Reihe, Sie können die komplette Reihe auch vergünstigt in einem Paket buchen.

Zielgruppe:
Experten und Interessierte von Versicherungsunternehmen

Arbeitsunterlagen:
Foliensatz im Webinar; Aufzeichnung des Webinars für die Teilnehmer

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 22/003

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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