Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

§ 233 VAG - Handlungsoptionen für Pensionskassen und ihre Träger

Referenten:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Donnerstag, 11.03.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Die Zinssituation, ggf. die Alterspyramide und verbesserte Langlebigkeit, gekoppelt mit zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, setzt die Pensionskassen zunehmend unter Druck. Was bedeutet das eigentlich für die Trägerunternehmen? Welche Lösungsoptionen gibt es aktuell? Wie positioniert sich die BaFin?

Zielgruppe:
Experten der betrieblichen Altersversorgung, Mitarbeiter und Führungskräfte von Pensionskassen und Trägerunternehmen

Arbeitsunterlagen:
Foliensatz im Webinar; Aufzeichnung des Webinars für die Teilnehmer

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/029

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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