Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Die virtuelle Hauptversammlung ab 2023

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Mittwoch, 27.09.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Satzungsinhalt, , Einberufung und Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung - trotz des Vorläufers zu Pandemiezeiten müssen die neuen gesetzlichen Regelungen eigenständig und neu erfasst und beurteilt werden. Das Gesetz vom 26.07.2022 steht erstmalig in 2023 für eine Anwendung zur Verfügung. Zentrale Fragen zum Ablauf der HV werden angesprochen, aktuelle Diskussionsbeiträge und Einzelfragen aufgegriffen.

Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/007

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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