Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Grundsätze einer Unternehmensbewertung

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 04.04.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ist das in der Rechtsprechung akzeptierte und in Deutschland weit überwiegend angewandte Verfahren, auch in der Versicherungswirtschaft. Die Grundsätze werden beschrieben, auf spezifische Besonderheiten bei der Bewertung von Versicherungsunternehmen hingewiesen.

Zielgruppe:
Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter M&A, Interessierte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/006

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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