Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

2 Monats-Update Steuern (Schwerpunkt Versicherungswirtschaft und Unternehmensteuerrecht) - Vortrag und Diskussion - November

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 07.12.2021 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Aktuelle gesetzliche Neuregelungen, neue Gerichtentscheidungen und Verwaltungserlasse auf dem Gebiet des Steuerwesens
(Themenkomplexe: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Versicherungsteuer, Verfahrensrecht, Sonstiges)

jeweils der 1. Dienstag im geraden Monat, 16:00- 17:30 Uhr
(Vortrag ca. 60 Minuten, 30 Minuten Diskussion)

Zielgruppe:
An aktuellen Steuerthemen der Unternehmen Interessierte, insbesondere aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/061

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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