Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Praxisseminar für Personalverantwortliche: Home Office versus Mobile Office

Referent:
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Donnerstag, 13.05.2021 von 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr in

Inhalt:
Das Praxisseminar beleuchtet kompakt in 45 Minuten die rechtlichen Unterschiede zwischen Home Office und Mobile Office und gibt insbesondere Antworten auf die Fragen,
- worin sich Home Office und Mobile Office rechtlich und tatsächlich unterscheiden,
- worauf der Arbeitgeber bei der Ausgestaltung von Home Office und Mobile Office Vereinbarungen achten muss und - welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

Zielgruppe:
Personalverantwortliche

Seminargebühr:
49,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
49 Min.

Seminarnummer: 21/038

Seminargebühr: 49,00 €

Ort:
Online


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