Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Praxisseminar für Personalverantwortliche: Kündigung während der Kurzarbeit

Referenten:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Sonntag, 25.04.2021 von 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr in

Inhalt:
Das Praxisseminar beleuchtet kompakt in 45 Minuten die Möglichkeiten, Fallstricke und Auswirkungen einer Kündigung während der Kurzarbeit. Es werden die möglichen Gründe für eine Kündigung während der Kurzarbeit erarbeitet und die Fragen beantwortet, die sich nach Ausspruch der Kündigung bezüglich der weiteren Durchführung des Arbeitsverhältnisses stellen.

Zielgruppe:
Personalverantwortliche

Seminargebühr:
49,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
45 Min.

Seminarnummer: 21/035

Seminargebühr: 49,00 €

Ort:
Online


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