Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Verfahren für die Ermittlung von Anforderungen

Referent:
Herr Prof. Dr. Bernd Schnur, TH Köln

Termin:
Montag, 10.05.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Verfahren für die Ermittlung von Anforderungen
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- Befragungstechniken
- Kreativitätstechniken
- Dokumentenzentrierte Techniken
- Beobachtungstechniken
- Vor- und Nachteile der einzelnen Techniken
- Geeignete Einsatzbereiche

Zielgruppe:
Projektbeteiligte im Hinblick auf die Erstellung und das Management von IT-Anforderungen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/030

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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